Sehr geehrte Interessentinnen und Interessenten an Wasserflächen und -zeiten in den Düsseldorfer Bädern,
Wasserzeiten in den Düsseldorfer Bädern werden nach einem in den Gremien abgestimmten transparenten Verfahren vergeben. Im Folgenden möchten wir Sie über die Abläufe der Vergabe von freien Wasserzeiten in den Bädern der Landeshauptstadt Düsseldorf informieren.
Neben den festgelegten Block- und Schwimmzeiten für die drei Hauptnutzergruppen Öffentlichkeit, Schulen und Vereine erhalten auch weitere Nutzergruppen wie Bildungswerke, städtische Einrichtungen etc. sowie kommerzielle Nutzer Wasserzeiten. Die Wasserflächen werden in der Regel für ein Schuljahr vergeben, die Schulferien NRW sind hiervon ausgenommen. Es werden sowohl in öffentlichen Bädern parallel zum öffentlichen Badebetrieb, wie auch in Lehrschwimmbädern an Schulstandorten Wasserflächen vermietet.
Am Freitag, den 10. März 2023 um 12 Uhr werden neue Wasserzeiten zur Bewerbung für kommerzielle Nutzer veröffentlicht.
Erklärung Vergabeverfahren für kommerzielle Nutzer
Nach Vergabe von freien Wasserzeiten an Schulen, Vereine sowie Bildungswerke, städtische Einrichtungen etc. erfolgt eine Vergabe der restlichen unbelegten Zeiten während der allgemeinen Öffnungszeiten und die Auslobung an kommerzielle Nutzer.
Das seit dem Jahr 2021 genutzte, auf formalisierten Kriterien basierende Vergabeverfahren für die Vergabe von Wasserzeiten an kommerzielle Nutzer, wurde aufgrund der Anwendungserfahrung überarbeitet.
Die Bädergesellschaft Düsseldorf mbH (nachfolgend BGD) wendet das im Folgenden beschriebene Verfahren für die Vergabe von Wasserzeiten in den Hallen- und Lehrschwimmbädern an kommerzielle Nutzer an.
Zur Wahrung der Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung erfolgt die Vergabe durch die BGD grundsätzlich in zwei Schritten:
Ermittlung der Interessenten aus dem Kreis der kommerziellen Nutzer für die freien Wasserzeiten
Die BGD gibt vor dem Start des neuen Schuljahres die grundsätzliche Vergabemöglichkeit von freien Wasserzeiten öffentlich bekannt. Damit erhalten interessierte Nutzer die Möglichkeit, sich für freie Wasserzeiten zu bewerben bzw. ihr Interesse für Wasserzeiten zu bekunden.
1. Bekanntgabe der freien Wasserzeiten
Die Bekanntgabe der freien Wasserzeiten erfolgt auf der Homepage der BGD sowie mittels Versendung einer E-Mail an einen Verteiler von gelisteten Interessenten.
1.1. Homepage
Freie Wasserzeiten stellt die BGD für die Bäder in einer eigenen Rubrik ein.
Die BGD hat darüber hinaus einen E-Mail-Verteiler eingerichtet, in dem alle kommerziellen Nutzer, die generell ein Interesse an freien Wasserzeiten haben, auf Antrag aufgenommen werden. Hierzu muss eine E-Mail an geschickt werden.
Die BGD veröffentlicht Informationen über die verfügbaren Wasserflächen und versendet diese zusätzlich zur Veröffentlichung auf der Homepage per E-Mail an den eingerichteten Verteiler, aufgeschlüsselt nach Bad, Wasserfläche und Uhrzeit.
Teilnahmeverfahren
1. Frist für die Einreichung der Interessensbekundungen
Die BGD setzt den Nutzern bei freien Wasserzeiten jeweils eine angemessene Frist (in der Regel 3-5 Tage) für den spätest möglichen Eingang der Interessensbekundungen. Dies gilt sowohl bei einer Bekanntgabe auf der eigenen Homepage sowie auch bei der E-Mail-Benachrichtigung an den eingerichteten Verteiler.
Die Dauer der Frist ist dabei im Wesentlichen davon abhängig, wann die BGD Kenntnis von den freien Wasserzeiten erlangt hat und wann die Wasserzeiten frei werden. Mithin können die Fristen im Einzelfall (insbesondere bei kurzfristigen Angeboten) auch kurz bemessen sein.
2. Erforderliche Informationen
Die BGD gibt vor, welche Zielgruppe in der angebotenen Wasserzeit unterrichtet werden soll. Für die maximale Gruppengröße pro zu vergebender Wasserzeit orientiert sich die BGD zur Sicherstellung einer optimalen Sicherheit und Betreuung an den Vorgaben der KOK-Richtlinien für den Bäderbau. Diese legt anhand der Nennbelastung die maximale Belegung einer Schwimmerbahn bei einer Wassertiefe ab mindestens 1,35 m mit 4,5m2 pro Person und eines Nichtschwimmerteils bis zu einer Wassertiefe von 1,35m mit 2,7m2 pro Person und Zeitstunde fest. Die Größenangabe der nutzbaren Wasserfläche wird in den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegeben.
Die interessierten Nutzer müssen der BGD bei Abgabe ihrer Interessensbekundung mitteilen, welche konkrete Leistung sie innerhalb der verfügbaren Wasserzeit erbringen möchten. Darüber hinaus sind aufgrund der oben genannten Gründe ergänzende Angaben zur Gruppengröße erforderlich, für die sich der kommerzielle Nutzer bewirbt.
Sollten sich kommerzielle Nutzer erstmalig um eine freie Wasserzeit bewerben, müssen diese der BGD zusätzlich eine aktuelle Kurzbeschreibung ihres Unternehmens (angebotene Leistungen, vorhandene Zertifizierungen etc.) übermitteln.
Jeder interessierte kommerzielle Nutzer hat seinen Firmensitz mit einem Handelsregisterauszug oder das bestehende Gewerbe mit einem Gewerbeschein nachzuweisen. Wurde kein Unternehmen im Handelsregister eingetragen oder kein Gewerbe angemeldet, so hat der interessierte kommerzielle Nutzer seinen Wohnsitz anhand eines aktuellen amtlichen Ausweisdokuments nachzuweisen. Kommerzielle Nutzer mit Firmen-, bzw. Gewerbe-, bzw. Wohnsitz in Düsseldorf werden vorrangig vor ortsfremden Nutzern berücksichtigt.
Jeder interessierte kommerzielle Nutzer in Form einer Schwimmschule muss die Wasserzeiten mit dem Zweck der eigenen Durchführung von Schwimmkursen nutzen und wirtschaftlich eigenständig agieren. Kommt die BGD nach Prüfung zu dem Ergebnis, dass andere widmungsfremde Zwecke verfolgt werden, werden diese kommerziellen Nutzer vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Darüber hinaus sind für jede Vergabe von Wasserzeiten aktuelle bzw. gültige Nachweise über die Eignung der eingesetzten Schwimmlehrer vorzulegen. Jeder Interessent, der die geforderten Qualifikationen nicht nachweisen kann, scheidet sofort aus dem Verfahren aus.
Stufenweise Vergabe der freien Wasserzeiten
Sollten sich mehrere Interessenten für freie Wasserzeiten bewerben, wird die BGD die freien Wasserzeiten gemäß den nachfolgenden Vorgaben vergeben:
1. Allgemeine Hinweise
Die kommerziellen Interessenten haben zwar grundsätzlich nach § 8 GO NRW einen Anspruch auf Nutzung der städtischen Einrichtungen, allerdings sind die Kapazitäten der städtischen Einrichtungen begrenzt.
Sollten sich daher mehrere Interessenten für dieselben noch frei verfügbaren Wasserzeiten bewerben, haben diese lediglich einen Anspruch darauf, dass die BGD diese nach sachlichen Kriterien vergibt und ihr diesbezügliches Ermessen fehlerfrei ausübt.
2. Rang- und Reihenfolge der Vergabe
2.1. Vergabestufe 1 – Angebotene Leistungen der kommerziellen Nutzer
Für die Landeshauptstadt Düsseldorf und die BGD ist insbesondere die Schwimmförderung von Kindern Zielstellung und hohes, unaustauschbares gesellschaftliches Gut. Dieser Umstand findet bei der Vergabe der freien Wasserzeiten entsprechende Berücksichtigung.
Aus diesem Grund werden die Ziele der kommerziellen Anbieter von Schwimmschulen grundsätzlich in der nachstehenden Rang- und Reihenfolge bei der Vergabe der Wasserzeiten entsprechend der von der BGD vorgegebenen Zielgruppen berücksichtigt.
Rang Nr.
Kinder-Angebote
1
Anfängerschwimmen für Kinder von 4 bis 7 Jahren
2
Anfängerschwimmen für Kinder von 7 bis 14 Jahren
Rang Nr.
Fortgeschrittenen-Angebote
3
Fortgeschrittenenkurse für Kinder
Rang Nr.
Eltern-Kind-Angebote
4
Kleinkinderschwimmen für Kinder von 12 Monaten bis 3 Jahren
5
Säuglingsschwimmen für Kinder von 4 bis 12 Monaten
Rang Nr.
Erwachsenen-Angebote
6
Schwimmkurse für Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren
7
Schwimmkurse für Erwachsene ab einem Alter von 21 Jahren
8
Seniorensport, Behinderten-/ Rehasport
9
Individuelle Schwimmtrainings
10
Sonstiges
HINWEISE:
Die vorstehende Rang- und Reihenfolge gibt grundsätzlich vor, wie die kommerziellen Anbieter von Schwimmschulen bei der Vergabe der freien Wasserzeiten zu berücksichtigen sind. Dabei wird im Wesentlichen dem Umstand Rechnung getragen, dass seitens der BGD die Schwimmförderung besonderen Vorzug verdient.
Die dargestellte Rang- und Reihenfolge ist überdies von dem Gedanken getragen, dass Gemeinwohlinteressen (insbesondere Schwimmunterricht, Förderung von Schwimmen lernen, Gewinnung an Wassersicherheit) Vorrang vor individuellen Interessen (z.B. individuelle Schwimmtrainings von Erwachsenen oder Sportlern) genießen.
Einschränkend ist darauf hinzuweisen, dass nicht alle Wasserflächen immer für die angebotenen Leistungen geeignet sein können:
Beispiel: Die freie Wasserzeit im Sportbecken ist für das Säuglingsschwimmen eher ungeeignet.
In diesem Fall verschiebt sich die Rang- und Reihenfolge entsprechend. Den kommerziellen Nutzern wird bereits im Rahmen der Bekanntgabe freier Wasserflächen eine Zielgruppe mitgeteilt.
Es soll darüber hinaus in den Lehrschwimmbädern ein ausgeglichenes Angebot für alle Nutzergruppen geben. Die Rangfolge in der Aufzählung ist abhängig von der Uhrzeit und den Bedingungen der Wasserfläche. In den Nachmittagsstunden wird die Zeit für Kinderangebote vorgehalten. Die Abendstunden sind den Angeboten für Erwachsene vorbehalten.
2.2 Vergabestufe 2 – Vorgehen bei gleichrangigen Bewerbern
Sollten sich mehrere gleichrangige Bewerber für freie Wasserzeiten bewerben, wird die BGD bei der weiteren Prüfung folgende Kriterien für die Vergabe der Wasserzeiten in der nachstehenden Rang- und Reihenfolge berücksichtigen.
Rang Nr.
Kriterien
1
Möglichkeiten des Nachweises der Eignung durch Zertifizierungen der Schwimmlehrer/Innen:
Die BGD erwartet eine Ausbildung der von den kommerziellen Anbietern eingesetzten Schwimmlehrer:Innen in Form von:
Meistern für Bäderbetriebe (geprüfte Schwimmmeister);
Fachangestellte für Bäderbetriebe (Schwimmmeistergehilfen);
Auszubildende im Beruf Fachangestellte für Bäderbetriebe nach der Zwischenprüfung;
Übungsleiter, Trainer mit Fachbezug Schwimmen;
Ausbilder von schwimmsporttreibenden Verbänden
Ausbilder/Lehrberechtigte der Wasserrettungsorganisationen
Sport-/Diplomsportlehrer mit Studieninhalt Bewegungsraum Wasser
Staatlich geprüfte Schwimmlehrer
Pädagogische Lehrkräfte mit entsprechender Zusatzausbildung im Anfängerschwimmen/Schwimmen
Bestehen Zahlungsrückstände bei der BGD wird der Bewerber bis zum vollständigen Ausgleich vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
3
Angemessene Wasserfläche und Zeit für Zielgruppe
In der Regel sind Angebote für Kinder in den Nachmittagsstunden zu bevorzugen. Die Abendstunden ab ca. 19:00 Uhr sollten mit Angeboten für Erwachsene belegt werden.
4
Gruppengröße:
Die BGD ist grundsätzlich bestrebt, eine vollständige Auslastung ihrer Bäder zu erreichen, so dass im Falle gleichrangiger Bewerber grundsätzlich der Nutzungsfläche angemessene, größere Gruppen bevorzugt werden. Für die maximale Gruppengröße pro zu vergebender Wasserzeit orientiert sich die BGD zur Sicherstellung einer optimalen Sicherheit und Betreuung an den Vorgaben der KOK-Richtlinien für den Bäderbau. Diese legt anhand der Nennbelastung einer Schwimmerbahn bei einer Wassertiefe ab mindestens 1,35 m mit 4,5m2 pro Person und eines Nichtschwimmerteils bis zu einer Wassertiefe von 1,35m mit 2,7m2 pro Person und Zeitstunde fest.
5
Berücksichtigung bei der früheren Vergabe von Wasserzeiten:
Hat ein Bewerber in der aktuellen Vergaberunde bereits Zeiten in einem Bad zugesprochen bekommen, so wird er bei einer vergleichbaren Zeit im selben Bad nachrangig berücksichtigt. Mit vergleichbaren Zeiten sind gemeint: Zeiten an Wochentagen mit derselben vorgegebenen Zielgruppe oder Zeiten an Wochenenden mit derselben vorgegebenen Zielgruppe.
6
Berücksichtigung des Firmensitzes
Ergeben sich aus der Rangfolge gleichrangige Bewerber für die zu vergebene Wasserzeit, so werden entsprechend § 8 GO NRW vorrangig an ortsansässige Bewerber berücksichtigt. Die Berechtigung iSd. § 8 GO NRW ist durch einen entsprechenden Auszug aus dem Handelsregister, eine Gewerbeanmeldung oder ein amtliches Ausweisdokument oder einen Melderegisterauszug nachzuweisen.
7
Öffentliches Losverfahren
Ergeben sich aus der Rangfolge gleichrangige Bewerber für eine oder mehrere zu vergebene Wasserzeit*en, so entscheidet das Losverfahren unter öffentlicher persönlicher Beteiligung der Nutzer einer handlungsbevollmächtigten Person des jeweiligen Bewerbers. Beim Losverfahren wird zuerst das zu verlosende Bad gezogen und danach die Lose zu den einzelnen Wasserzeiten dieses Bades durchgeführt. Gibt es mehr Wasserzeiten als Bewerber, so erhält zunächst jeder vorhandene Bewerber dieselbe Anzahl an Wasserzeiten. Danach werden die verbliebenen Wasserzeiten unter den jeweiligen Bewerbern für die einzelnen Wasserzeiten verlost.
Gibt es mehr Bewerber als Wasserzeiten, so erhält jeder Bewerber maximal eine Wasserzeit, bis alle Zeiten verlost sind.
Nach der Verlosung können gleichrangige Nutzer ggf. ausgeloste Zeiten untereinander tauschen. Voraussetzung ist, dass der Tausch ausschließlich nach dem Losverfahren mit Dokumentation durch die BGD stattfindet. Im Losverfahren zugesprochene Zeiten können nicht zurückgegeben werden.
2.3 Vergabestufe 3 – Abschluss
Die Vergabe gilt nach Unterzeichnung des „Nutzungsvertrages zur Überlassung von Wassereinheiten“ als abgeschlossen. Die Nutzung der Wasserzeiten ist erst zulässig, nachdem 70% der Nutzungsgebühr nach Rechnungsstellung durch die BGD für das jeweilige Schulhalbjahr auf dem Konto der BGD eingegangen sind. Weiterhin müssen alle Schwimmlehrer/innen vor der ersten Übungsstunde eine badbezogene Einweisung erhalten.
Der Nutzungszeitraum wird dabei auf das ausgeschriebene Zeitfenster, in der Regel über den Zeitraum eines Schuljahres begrenzt.
Nutzer haben keinen Anspruch auf Fortführung und Nutzung von vergebenen Wasserzeiten über den Zeitraum eines Schuljahres hinaus.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Ansprechpartner der Koordinierungsstelle Schul- und Vereinsschwimmen, Frau Morita und Frau Hornstein unter den Rufnummern 0211 95745-615 sowie 0211 95745-614 oder per Mail an oder gerne zur Verfügung.