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Erklärung Vergabeverfahren für kommerzielle Nutzer

Wasserzeiten in den Düsseldorfer Bädern werden nach einem in den Gremien abgestimmten transparenten Verfahren vergeben.

Neben den festgelegten Block- und Schwimmzeiten für die drei Hauptnutzergruppen Öffentlichkeit, Schulen und Vereine erhalten auch weitere Nutzergruppen der Tarifgruppen B und C sowie kommerzielle Nutzer (Tarifgruppen D und E) Wasserzeiten, wenn diese frei sind und aufgrund wirtschaftlicher Überlegungen einer Nutzung zugeführt werden sollen. Eine Wasserzeitenvergabe mit negativen wirtschaftlichen Auswirkungen für die Bädergesellschaft bzw. die Landeshauptstadt Düsseldorf ist dabei ausgeschlossen.

Die allgemeine Vergabe von Wasserzeiten gliedert sich in vier Verfahrensschritte. Je nach Nutzergruppe werden die Wasserzeiten nach Kalenderjahr, nach Schuljahr oder nach Schulhalbjahr vergeben. Wasserzeiten werden im Rhythmus dieser Zeiten nach dem NRW Schulkalender vergeben.

Im ersten Verfahrensschritt haben im Schulblock die städtischen Schulen der Landeshauptstadt Düsseldorf den ersten Zugriff auf Zeiten. Es folgen die Zeiten für Privatschulen, OGS Gruppen und Kitas. Hierbei handelt es sich in der Regel um den Zeitraum 8:00 Uhr bis 16:15 Uhr.

Im zweiten Verfahrensschritt folgen Wasserzeiten im Vereinsblock - in der Regel wochentags ab 16:15 Uhr In dieser Zeit werden den wassersporttreibenden Vereinen, die Mitglied im SSB Düsseldorf sind, Wasserzeiten angeboten.

Werden die angebotenen Zeiten nicht vollständig belegt, erfolgt im dritten Schritt die Belegung mit Zeiten für die sozialen und freien Verbände, Bildungswerke sowie Wohlfahrtsverbände, etc.

Im vierten Schritt erfolgt eine Vergabe der restlichen unbelegten Zeiten während der allgemeinen Öffnungszeiten und die Auslobung an kommerzielle Nutzer.

Das seit dem Jahr 2021 genutzte, auf formalisierten Kriterien basierende Vergabeverfahren für die Vergabe von Wasserzeiten an kommerzielle Nutzer, wurde aufgrund der Anwendungserfahrung zur Wahrung der Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung überarbeitet.

Die Bädergesellschaft Düsseldorf mbH (nachfolgend BGD) wendet das im Folgenden beschriebene Verfahren für die Vergabe von Wasserzeiten in den Hallen- und Lehrschwimmbädern an kommerzielle Nutzer an.

1. Ermittlung der Interessenten aus dem Kreis der kommerziellen Nutzer für die freien Wasserzeiten

Die BGD gibt vor dem Start des neuen Schuljahres die grundsätzliche Vergabemöglichkeit von freien Wasserzeiten öffentlich bekannt. Damit erhalten interessierte Nutzer die Möglichkeit, sich für freie Wasserzeiten zu bewerben bzw. ihr Interesse für Wasserzeiten zu bekunden.

1.2 Bekanntgabe der freien Wasserzeiten
Die Bekanntgabe über die Vergabe von freien Wasserzeiten erfolgt auf der Homepage der BGD sowie mittels Versendung einer E-Mail an einen Verteiler von gelisteten Interessenten.

1.2.1 Homepage
Die Beschreibung des Ablaufes der Vergabe von freien Wasserzeiten stellt die BGD in einer eigenen Rubrik ein. Die kommerziellen Nutzer können sich für die Teilnahme am Vergabeverfahren der freien Wasserzeiten über ein digitales Bewerbungsmanagement auf der Homepage bewerben.

Hier können Sie sich auf freie Wasserzeiten bewerben.

1.2.2 E-Mail-Verteiler
Die BGD hat darüber hinaus einen E-Mail-Verteiler eingerichtet, in dem alle kommerziellen Nutzer, die generell ein Interesse an freien Wasserzeiten haben, auf Antrag aufgenommen werden. Hierzu muss eine E-Mail an schwimmenmachtschule@baeder-duesseldorf.de geschickt werden.
Die BGD veröffentlicht Informationen über die Angebotskategorien von Wasserflächen und versendet diese zusätzlich zur Veröffentlichung auf der Homepage per E-Mail an den eingerichteten Verteiler.

2. Allgemeine Hinweise zu den Teilnahmevoraussetzungen

2.1 Frist für die Einreichung der Interessensbekundungen
Die BGD setzt den Nutzern jeweils eine angemessene Frist (in der Regel 3-5 Tage) für den am spätest möglichen Eingang der Interessensbekundungen. Dies gilt sowohl bei einer Bekanntgabe auf der eigenen Homepage sowie auch bei der E-Mail-Benachrichtigung an den eingerichteten Verteiler.

Die Dauer der Frist ist dabei im Wesentlichen davon abhängig, wann die BGD Kenntnis von freien Wasserzeiten erlangt hat und wann Wasserzeiten frei werden. Mithin können die Fristen im Einzelfall (insbesondere bei kurzfristigen Angeboten) auch kurz bemessen sein.

2.2 Erforderliche Informationen
Die BGD beschreibt Angebotskategorien und gibt vor, welche Angebotskategorien vergeben werden. Die Berechnung der maximalen Gruppengröße einer Wasserzeit, welche die BGD zur Sicherstellung der optimalen Sicherheit und Betreuung anhand der KOK-Richtlinien für den Bäderbau zugrunde legt, wird bekanntgegeben. Die KOK-Richtlinien legen anhand der Nennbelastung die maximale Belegung einer Schwimmerbahn bei einer Wassertiefe ab mind. 1,35 m mit 4,5m2 pro Person und eines Nichtschwimmerteils bis zur Wassertiefe von 1,35m mit 2,7m2 pro Person und Zeitstunde fest.

Sollten sich kommerzielle Nutzer erstmalig um eine freie Wasserzeit bewerben, müssen diese der BGD zusätzlich eine aktuelle Kurzbeschreibung ihres Unternehmens (angebotene Leistungen, vorhandene Zertifizierungen etc.) übermitteln.

Jeder interessierte kommerzielle Nutzer hat seinen Firmensitz mit einem Handelsregisterauszug oder das bestehende Gewerbe mit einem Gewerbeschein nachzuweisen. Wurde kein Unternehmen im Handelsregister eingetragen oder kein Gewerbe angemeldet, so hat der interessierte kommerzielle Nutzer seinen Wohnsitz anhand eines aktuellen amtlichen Ausweisdokuments nachzuweisen. Kommerzielle Nutzer mit Firmen-, bzw. Gewerbe-, bzw. Wohnsitz in Düsseldorf werden vorrangig vor ortsfremden Nutzern berücksichtigt.

Jeder interessierte kommerzielle Nutzer in Form einer Schwimmschule muss die Wasserzeiten mit dem Zweck der eigenen Durchführung von Schwimmkursen nutzen und wirtschaftlich eigenständig agieren. Kommt die BGD nach Prüfung zu dem Ergebnis, dass andere widmungsfremde Zwecke verfolgt werden, werden diese kommerziellen Nutzer vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Darüber hinaus sind für jede Vergabe von Wasserzeiten aktuelle bzw. gültige Nachweise über die Eignung der eingesetzten Schwimmlehrer vorzulegen. Jeder Interessent, der die geforderten Qualifikationen nicht nachweisen, bzw. glaubhaft machen kann, dass diese bis spätestens zu Vertragsbeginn vorliegen, scheidet sofort aus dem Vergabeverfahren aus.

3. Vergabe der freien Wasserzeiten

Sollten sich mehrere Interessenten für freie Wasserzeiten bewerben, wird die BGD die freien Wasserzeiten gemäß den nachfolgenden Vorgaben vergeben:

3.1 Allgemeine Hinweise
Die kommerziellen Interessenten haben zwar grundsätzlich nach § 8 GO NRW einen Anspruch auf Nutzung der städtischen Einrichtungen, allerdings sind die Kapazitäten der städtischen Einrichtungen begrenzt.

Sollten sich daher mehrere Interessenten auf dieselben verfügbaren Angebotskategorien bewerben, haben diese lediglich einen Anspruch darauf, dass die BGD diese unter Zugrundelegung sachlicher Kriterien vergibt und ihr diesbezügliches Ermessen fehlerfrei ausübt.

3.2 Angebotskategorien der Vergabe
Für die Landeshauptstadt Düsseldorf und die BGD ist insbesondere die Schwimmförderung von Kindern Zielstellung und hohes, unaustauschbares gesellschaftliches Gut. Dieser Umstand findet bei der Vergabe der freien Wasserzeiten entsprechende Berücksichtigung.

Es soll darüber hinaus in den Schwimmbädern ein ausgeglichenes Angebot für alle Nutzergruppen geben. Die Rangfolge in der Aufzählung ist abhängig von der Uhrzeit und den Bedingungen der Wasserfläche. So wird z.B. in den Nachmittagsstunden die Zeit für Kinderangebote vorgehalten. Die Abendstunden sind den Angeboten für Erwachsene vorbehalten oder freie Wasserzeiten im Sportbecken sind für das Säuglingsschwimmen eher ungeeignet.

Aus diesem Grund werden den kommerziellen Interessenten die folgenden Angebotskategorien für die Vergabe der Wasserzeiten von der BGD vorgegebenen. Die dargestellte Reihenfolge der Kategorien ist von dem Gedanken getragen, dass grundsätzlich Gemeinwohlinteressen (insbesondere Schwimmunterricht, Förderung von Schwimmen lernen, Gewinnung an Wassersicherheit) Vorrang vor individuellen Interessen (z.B. individuelle Schwimmtrainings von Erwachsenen oder Sportlern) genießen.

Kinderangebote

Anfängerschwimmen für Kinder von 4 bis 14 Jahren

Fortgeschrittenenkurse für Kinder von 4 bis 14 Jahren

Eltern-Kind-Angebote

Kleinkinderschwimmen für Kinder von 12 Monaten bis 3 Jahren

Säuglingsschwimmen für Kinder von 4 bis 12 Monaten

Handicap-Angebote

Schwimmkurse für Kinder mit Handicap und individuell notwendiger Betreuung

Erwachsenen-Angebote

Schwimmkurse für Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren

Schwimmkurse für Erwachsene ab einem Alter von 21 Jahren

Seniorensport, Behinderten-, Rehasport

Individuelle Schwimmtrainings

Sonstiges z.B.

Tauchangebote

Präventionsangebote

3.3 Erforderliche Kriterien zur Teilnahme am Vergabeverfahren:
Jeder Interessent, der die nachfolgenden erforderlichen sachlichen Kriterien erfüllt, kann sich um freie Wasserzeiten bei der BGD bewerben. Sollten sich mehrere Interessenten, die die Kriterien nach Punkt 3.3 erfüllen, für gleiche Angebotskategorien bewerben, werden die Wasserzeiten verlost.

Kriterien

1

Fristgerecht eingehende Interessenbekundung

Die Interessenbekundung muss innerhalb der von der Bädergesellschaft genannten Frist erfolgen.

2

Widmungszweck und wirtschaftliche Eigenständigkeit

Jeder interessierte kommerzielle Nutzer in Form einer Schwimmschule muss die Wasserzeiten mit dem Zweck der eigenen Durchführung von Schwimmkursen nutzen und wirtschaftlich eigenständig agieren.

3

Möglichkeiten des Nachweises der Eignung durch Zertifizierungen des Bewerbers:

Die BGD setzt voraus, dass spätestens bis zum Vertragsbeginn mindestens eine der folgenden Ausbildungen der von allen, durch die kommerziellen Anbietern eingesetzten Schwimmlehrer:innen in Form von:

  • Meister:in für Bäderbetriebe (geprüfte Schwimmmeister:in);
  • Fachangestellte für Bäderbetriebe (Schwimmmeistergehilf:innen);
  • Auszubildende im Beruf Fachangestellte für Bäderbetriebe nach der Zwischenprüfung;
  • Übungsleiter:innen, Trainer:innen des organisierten Sports mit Lizenzbezug zum Bewegungsraum Wasser und einer gültigen Lizenz des DOSB oder einer vergleichbaren Sportorganisation/Verband
  • Ausbilder:innen von schwimmsporttreibenden Verbänden
  • Ausbilder:innen/Lehrberechtigte der Wasserrettungsorganisationen
  • Sport-/Diplomsportlehrer:innen mit Studieninhalt Bewegungsraum Wasser
  • Staatlich geprüfte Schwimmlehrer:innen
  • Pädagogische Lehrkräfte mit entsprechender Zusatzausbildung im Anfängerschwimmen/Schwimmen

nachgewiesen sind.

Zusätzlich müssen alle Schwimmlehrer:innen folgende Nachweise vorweisen: aktuelles erweitertes Führungszeugnis, gültiger Rettungsschein, gültige Erste-Hilfe-Ausbildung.

4

Zahlungsrückstände bei der BGD

Bestehen Zahlungsrückstände bei der BGD wird der Bewerber bis zum vollständigen Ausgleich vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

5

Berücksichtigung des Firmensitzes

Es werden entsprechend § 8 GO NRW vorrangig ortsansässige Bewerber berücksichtigt. Die Berechtigung iSd. § 8 GO NRW ist durch einen entsprechenden Auszug aus dem Handelsregister, eine Gewerbeanmeldung oder ein amtliches Ausweisdokument oder einen Melderegisterauszug nachzuweisen. Kommerzielle Nutzer, die ihren Firmen- bzw. Wohnsitz nicht in Düsseldorf haben und alle anderen Kriterien erfüllen, werden nachrangig oder erst in einer zweiten Ausschreibungsrunde berücksichtigt, wenn aus der ersten Ausschreibungsrunde Wasserzeiten frei bleiben.

3.4 Beschreibung des Losverfahrens:
Jeder Bewerber, der die vorgenannten Zulassungskriterien erfüllt, darf mit einer Person am Losverfahren für die Angebotskategorie teilnehmen, für die er sich beworben hat. Das Ziehen der Lose erfolgt durch eine neutrale Person. Es ist untersagt, während des Losverfahrens zu fotografieren, zu filmen oder Tonaufnahmen anzufertigen. Die Anwesenheit während der Ziehung ist Pflicht. Abwesenheit während einer Ziehung führt zum Ausschluss des Bewerbers in Bezug auf das betroffene Los.
Alle Wasserzeiten werden nach Angebotskategorien in Papierform ausgelegt. Die ausgelegten Wasserzeiten werden wie folgt beschrieben:

  • Angebotskategorie
  • Bad
  • Wochentag
  • Uhrzeit bzw. Anzahl der Wassereinheiten
  • Beschreibung der Wasserfläche (Wassertiefe, Bahn, ½ Kursbecken, LSB, usw.)
  • Maximale Gruppengröße nach den beschriebenen Kriterien
  • Angabe der Kosten für die angebotene Wasserzeit

Die Verlosung findet wie folgt statt:

  1. Zuerst wird eine Angebotskategorie gezogen
  2. Alle Bewerber auf diese Angebotskategorie kommen in die Lostrommel
  3. Die Bewerber werden nacheinander gezogen und können sich in der gezogenen Reihenfolge jeweils eine verfügbare Wasserzeit aus den ausgelegten Zeiten der gezogenen Kategorie aussuchen
  4. Nachdem alle Bewerber eine Wasserzeit erhalten haben, kommen alle erneut in die Lostrommel und das Vorgehen wiederholt sich
  5. Es wird solange gelost, bis alle Interessenten befriedigt oder die Wasserzeiten der Angebotskategorie aufgebraucht sind

Bewerber, die für sich entscheiden, dass sie ausreichend Wasserzeiten erhalten haben, können jederzeit auf eigenen Wunsch die laufende Verlosung beenden.

Das Prozedere wiederholt sich mit allen Angebotskategorien und Wasserzeiten.

Zum Ende der Verlosung werden alle vorbereiteten Verträge verbindlich unterzeichnet.

Wasserzeiten, die übrig geblieben sind, werden nach identischem Verfahren in einem nachgelagerten Verfahren an interessierte Bewerber vergeben, die nicht ortsansässig sind, aber alle weiteren sachlichen Kriterien erfüllen.

3.5 Abschluss des Vergabeverfahrens
Die Vergabe gilt nach Unterzeichnung des „Nutzungsvertrages zur Überlassung von Wassereinheiten“ als abgeschlossen. Die Nutzung der Wasserzeiten ist erst zulässig, nachdem 70% der Nutzungsgebühr nach Rechnungsstellung durch die BGD für das jeweilige Schulhalbjahr auf dem Konto der BGD eingegangen sind und alle erforderlichen Qualifikationen nach Punkt 3.3 1. nachgewiesen sind. Weiterhin müssen alle Schwimmlehrer/innen vor der ersten Übungsstunde eine badbezogene Einweisung erhalten.

Der Nutzungszeitraum wird dabei auf das ausgeschriebene Zeitfenster, in der Regel über den Zeitraum eines Schuljahres begrenzt.

Nutzer haben keinen Anspruch auf Fortführung und Nutzung von vergebenen Wasserzeiten über den Zeitraum eines Schuljahres hinaus.

Die BGD behält sich vor, während der Vertragslaufzeit Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der vorgegebenen Kriterien für die Durchführung der Wasserzeit zu überprüfen. Die Nichteinhaltung von Vorgaben kann zu Abmahnungen und in der Folge zur Kündigung einer Wasserzeit führen.

Für Rückfragen steht Ihnen die Ansprechpartnerin der Koordinierungsstelle Schul- und Vereinsschwimmen, Frau Morita unter der Rufnummer 0211 95745-615 oder per Mail an amorita@baeder-duesseldorf.de gerne zur Verfügung.

Hier können Sie sich auf freie Wasserzeiten bewerben.